20. Mai 2013 · 8 Kommentare · Kategorien: IT · Tags: , ,

Marco machte mich auf den Bericht bei heise.de aufmerksam, wonach diejenigen, die vom alten Chat-Client Googles auf Hangouts umstellen, möglicherweise nicht mehr mit ihren bisherigen Jabber-Kontakten in Verbindung treten werden können, da Google die Kompatibilität beseitige. Daher mag es ratsam sein, sich ein anderes Jabber-Konto zuzulegen, wie dies beispielsweise von GMX angeboten wird.

Problem: Beim Löschen des Google-Jabber-Kontos unter Pidgin würde man seine bisherigen Kontakte verlieren. Es gibt aber ein Plugin, mit welchem die Kontakte von einem Jabber-Konto zum nächsten exportiert werden können. Es heißt List Handler und befindet sich im Erweiterungspaket für Pidgin (Fedora: A set of plugins for Pidgin), das man über Ubuntus Softwarecenter beziehen kann. Nach dem Download und der Installation findet man List Handler unter Werkzeuge -> Erweiterungen, wo man das Plugin aktiviert. Im Menü Werkzeuge findet man danach den entsprechenden Eintrag. Die Funktion ist selbsterklärend.

Danke Marco!

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18. Mai 2013 · Kommentieren · Kategorien: IT · Tags: , , , ,

Gerade habe ich mich aufgrund einer Benachrichtigung durch Google zu einem Wechsel vom alten Chat-Client zu Hangouts hinreißen lassen. Während die Weboberfläche bisher so aussah…


…gestaltete sie sich nach der Umstellung folgendermaßen:



Um den Videochat nutzen zu können, war das neue Google-Talk-Plugin zu installieren. Nachdem dies geschehen war, funktionierte Hangouts unter Ubuntu einwandfrei. Unter Fedora fror jedoch Firefox schon beim Öffnen der Weboberfläche Google Mails ein, wodurch der Browser unbedienbar wurde. Scheinbar war irgendein Script hierfür verantwortlich. Erst nach dem Entfernen des Plugins (rpm 32-Bit) arbeitete Firefox wieder problemlos. Ich  bin zum alten Chat-Client zurückgekehrt.

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17. Mai 2013 · 6 Kommentare · Kategorien: IT

Wenn sich an sich nicht nur runde Beträge auf meinem Einzelverbindungsnachweis befinden dürften, wären mir die Kosten in Höhe von € 0.29 für eine Verbindung kaum aufgefallen. Da mir kein Teilnehmer mit der merkwürdigen Nummer 447781470659 bekannt war, musste ich googlen Wink , um herauszufinden, um wen es sich dabei handelte: Nämlich um Google selbst. Google fordert Nutzer seiner Emailkonten ab und an auf, einen Bestätigungscode über die angegebene Mobilfunknummer anzufordern, und das stellt mancher Mobilfunkanbieter dem Empfänger in Rechnung, was ich bisher nicht wusste und was auch noch nicht vorkam, jedenfalls nicht bis zu meinem kürzlichen Providerwechsel.
Ok, € 0,29 sind nicht die Welt. Aber es sollen auch schon Kosten i. H. v. € 2,498 zustande gekommen sein. Daher ist Vorsicht geboten.

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14. Mai 2013 · Kommentieren · Kategorien: IT · Tags: , , ,

Ich schreibe meine Blogbeiträge unter allen eingesetzten Linuxdistris mit QTM, ein Bloggingclient, der für Fedora eine Repo bereitstellt. Genau diese Repo sorgt beim Update des gesamten Systems mittels Yum Extender bzw. mittels Terminal für folgende Fehlermeldungen…

… während das Update per Aktualisierungsverwaltung unproblematisch durchläuft.

Merkwürdig. Irgendwie scheint es ein Problem mit dem Spiegelserver zu geben. Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass ich immer noch die Repo für Fedora 16 nutze, weil meiner Kenntnis nach keine neuere Repo existiert. Zur Installation bin ich damals nach dieser Anleitung vorgegangen.

Man kann jedoch auch über Yum Extender bzw. über das Terminal aktualisieren, wenn man die Repo abschaltet. Dazu starte man den Dateimanager mit Rootrechten, öffne die Datei /etc/yum.repos.d/home:IndigoJo.repo und ändere den Eintrag enabled=1 in enabled=0.

Dann haut’s wieder hin.

Update: Die Links der QTM-Pakete für Fedora 15 und 16 (bzw. OpenSUSE) gehen zur Zeit des Verfassens dieses Artikels ins Leere.

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13. Mai 2013 · Kommentieren · Kategorien: IT · Tags:

Soeben habe ich die LinuxUser Community-Edition Ausgabe 06/2013, in der einige Artikel des Heftes veröffentlicht werden, durch Jörg Luther, Chefredakteur LinuxUser, Medialinx AG, Putzbrunner Str. 71, 81739 München erhalten. Das unter der CC-BY-NC-ND-Lizenz stehende PDF stelle ich zum Download bereit.

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Valentins Artikel Das Adblock-Dilemma – Werbeblocker und ihre Folgen bei Picomol nehme ich zum Anlass, zur angeblichen Diskriminierung Werbetreibender durch die Distribution Debian mittels Adblock Plus Stellung zu nehmen.
Picomol bezieht sich u. a. auf den Artikel Was soll das? Debian Wheezy mit Werbeblocker Adblock Plus bei do-s.de wo es heißt:

Im Gesellschaftsvertrag der Distribution heißt es Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen. Ein Werbeblocker diskriminiere aber eine Gruppe und zwar die derjenigen, die mit Werbeangeboten im Netz Geld verdienen. Das seien nicht nur die Werbeanbieter, sondern auch die Journalisten, Forenbetreiber, Fotografen, Programmierer und so weiter.

Um festzustellen, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist zunächst einmal zu definieren, was eine Diskriminierung überhaupt ist. Es liegt nahe, dafür Art. 3 GG und dessen Auslegung in seinen Grundsätzen heranzuziehen, wenn man denn eine etwaige Diskriminierung prüfen will, wobei dieses Grundrecht selbstverständlich als Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliches Handeln vorliegend nicht unmittelbar anwendbar ist. Daher verbietet sich die direkte Anwendung.
Eine Diskriminierung ist zunächst einmal eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Das im Grundgesetz und in anderen Gesetzen verankerte Diskriminierungsverbot verbietet Willkür. Demnach müssen gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Allerdings dürfen gleiche Sachverhalte ungleich und ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden, wenn und sofern ein sachlicher Grund vorliegt (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich… .Bemerke, es heißt nicht: Alle Menschen sind gleich… , was viele immer wieder vorbringen, was aber völliger Unsinn wäre, denn selbstverständlich sind alle Menschen verschieden). Es bleibt also festzustellen, was denn die vergleichbaren Sachverhalte sind.

1. Vergleich zwischen Seitenbetreibern generell

Adblock Plus wendet sich an Seitenbetreiber, die Inhalte für ihre Besucher anbieten. Es handelt sich folglich um einen Vergleich gleicher Sachverhalte. Adblock Plus blockt nun bestimmte Inhalte bei den einen, bei den anderen wiederum nicht. Festzuhalten bleibt, dass die Browsererweiterung wesentlich gleiche Sachverhalte ungleich behandelt.

Diese Ungleichbehandlung wäre aber dann gerechtfertigt, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorläge. Adblock Plus will verhindern, dass Nutzer von Webseiten mit Werbeanzeigen belästigt werden. Die Erweiterung blockt hier eben nicht generell alle Inhalte einer Website, sondern filtert ganz gezielt bestimmte Werbeanzeigen heraus, die die Aufmerksamkeit der Nutzer auf sich ziehen sollen. Dabei kann es dem Nutzer aus dessen Sicht völlig egal sein, ob der Betreiber hierdurch seinen Netzauftritt finanzieren oder ganz generell Einnahmen generieren möchte. Der Nutzer wird vom Seitenbetreiber genötigt, die Werbung zur Kenntnis zu nehmen, es sei denn, er verzichtet auf den Aufruf der Seite. Hier gibt der Blocker dem Nutzer ein wirksames Mittel zur Hand, dieser Zudringlichkeit zu entgehen, so wie Letzterer etwa die Sendungen privater TV-Sender aufnimmt, um Werbeblöcke auszublenden. Dabei bleibt es dem User selbst überlassen, die Erweiterung überhaupt einzusetzen, oder nicht, auch wenn sie standardmäßig zunächst aktiviert ist.

Zwischenergebnis: Debian behandelt über Adblock Plus Seitenbetreiber ungleich. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt. Eine Diskriminierung liegt demnach nicht vor.

2. Vergleich zwischen Werbung schaltenden Seitenbetreibern

Zu denken wäre nun noch an eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte, namentlich diejenigen Seitenbetreiber mit Werbeanzeigen, die es geschafft haben, in die Ausnahmeliste aufgenommen zu werden und deren Werbung freigeschaltet wird und jene Seitenbetreiber mit Werbeanzeigen, die außen vor bleiben. Hierfür hat der Entwickler von Adblock Plus eine nicht finale Liste von Kriterien aufgestellt, bei deren Erfüllung bestimmte Werbeanzeigen als akzeptabel eingestuft und freigeschaltet werden. Eine willkürliche Bevorzugung bestimmter Anbieter nach unsachgerechten Kriterien ist dieser Liste nicht zu entnehmen. Danach werden Seitenbetreiber, die Werbeanzeigen schalten, im Ergebnis ungleich behandelt. Zu unterschiedlichen Ergebnissen (Zulassung/Nichtzulassung) gelangt der Entwickler über sachgerechte Kriterien.

Zwischenergebnis: Debian behandelt über Adblock Plus werbetreibende Seitenbetreiber ungleich. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch ebenfalls gerechtfertigt. Eine Diskriminierung liegt demnach auch hier nicht vor.

Anm: Anderer Auffassung könnte man allenfalls sein, wenn bestimmte strategische Partner, die Adblock Plus bzw. die dahinter stehende Eyeo GmbH finanziell unterstützen, die Aufnahme in die Whitelist geschafft hätten, ohne die von Adblock Plus aufgestellten Kriterien zu erfüllen. Allerdings dies auch nur dann, wenn diese Möglichkeit des Einkaufens anderen Werbetreibenden nicht zur Verfügung stünde, was hier mangels Vorliegen weiterer Informationen offen zu bleiben hat.

Ergebnis: Debian diskriminiert Webseitenbetreiber über Adblock Plus insgesamt nicht.

Ob die Anwendung von Adblock Plus hingegen moralisch vertretbar erscheint oder nicht, wird jeder Nutzer selbst zu entscheiden haben. Ebenso wird jeder Nutzer zu entscheiden haben, ob er damit Geschäftsmodelle untergräbt. Ich setze die Erweiterung bedenkenlos ein.

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10. Mai 2013 · 15 Kommentare · Kategorien: IT · Tags: ,

Im Fedora-Blog habe ich gerade gelesen, man habe eine im FAS seit 2008 bestehende und offensichtlich bisher nicht ausgenutzte Sicherheitslücke entdeckt und umgehend (=sofort=unverzüglich≈ohne schuldhaftes Zögern) geschlossen.

So läuft das unter Linux (der Router, auf dem der Webserver arbeitet, funktioniert offenbar mit Linux; Site mit Zenmap gescannt).

Nur mal so am Rande.

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03. Mai 2013 · Kommentieren · Kategorien: IT · Tags: , ,

Als Google mitteilte, es werde den Reader einstellen, fand ich in RSSOwl partout kein Werkzeug, um die Synchronisation zu beenden. Ich musste damals mit einer Neuinstallation tricksen. Jetzt ist die Version 2.2 erschienen, die ein solches Tool bietet. Man findet es unter Werkzeuge -> Unsubscribe from Google Reader. Bei mir funktioniert RSSOwl ohne Synchronisation übrigens um ein Vielfaches schneller. Außerdem bläht sich der Profilordner nicht mehr auf.
Mehr.

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30. April 2013 · Kommentieren · Kategorien: IT · Tags:

Mein Lieblingssicherungswerkzeug Clonezilla live (2.1.1-25) ist erschienen. Die debian- und ubuntubasierten Versionen findet Ihr hier.
Changelog

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28. April 2013 · 3 Kommentare · Kategorien: IT, Recht

Ein Preisvergleich lohnt sich auch bei Medikamenten und sonstigen Apothekenartikeln. Einige kaufe ich vor Ort in Linden, andere bestelle ich bei verschiedenen Onlineapotheken.

Die BerlindaVA wirbt mit Versandkostenfreiheit für Onlinebestellungen ab 10 Euro Bestellwert. Neulich warf ich einen Blick in die Werbemail dieses Unternehmens, welche mich am Samstag, den 27. 4. 2013 auf seine Homepage lockte. Dort legte die BerlindaVA noch eins drauf: Sie warb an diesem Tag mit dem Slogan

Heute keine Versandkosten

(Screenshots liegen vor). Nachdem ich einen Artikel in den Warenkorb gelegt hatte, kam dann die Überraschung: Es sollten zusätzlich zum Kaufpreis weitere € 0,50 als sog. Logistikpauschale anfallen. Ein Blick auf die Versandkostenseite bestätigte diese Pauschale. Ausgenommen hiervon seien Bestellungen mit mindestens einem verschreibungspflichtigen Medikament. Man begründet die zusätzlichen Kosten mit angeblich gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten. Weiterhin bedeutet dies, dass das Unternehmen bei künftigen Onlinebestellungen ab 10 Euro Bestellwert -trotz hier angegebener üblicher Versandkostenfreiheit- ebenfalls die Pauschale in Rechnung stellen wird (abgesehen eben von einer Bestellung mit mindestens einem verschreibungspflichtigen Medikament).

  1. Warum soll ich für die angeblichen Kosten aufkommen?
  2. Warum wirbt das Unternehmen mit Versandkostenfreiheit, wenn man dem Kind mit fadenscheiniger Begründung nur einen anderen Namen gibt?
  3. Warum positioniert man die Pauschale auf der Versandkostenseite ganz weit unten?
  4. Warum legt man die Kosten nicht auf den für Kunden offensichtlichen Kaufpreis um?

Ich halte diese Klausel für überraschend…und mehr. Mehr will ich aber an dieser Stelle nicht verraten.

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