Valentins Artikel Das Adblock-Dilemma – Werbeblocker und ihre Folgen bei Picomol nehme ich zum Anlass, zur angeblichen Diskriminierung Werbetreibender durch die Distribution Debian mittels Adblock Plus Stellung zu nehmen.
Picomol bezieht sich u. a. auf den Artikel Was soll das? Debian Wheezy mit Werbeblocker Adblock Plus bei do-s.de wo es heißt:
Im Gesellschaftsvertrag der Distribution heißt es Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen. Ein Werbeblocker diskriminiere aber eine Gruppe und zwar die derjenigen, die mit Werbeangeboten im Netz Geld verdienen. Das seien nicht nur die Werbeanbieter, sondern auch die Journalisten, Forenbetreiber, Fotografen, Programmierer und so weiter.
Um festzustellen, ob eine Diskriminierung vorliegt, ist zunächst einmal zu definieren, was eine Diskriminierung überhaupt ist. Es liegt nahe, dafür Art. 3 GG und dessen Auslegung in seinen Grundsätzen heranzuziehen, wenn man denn eine etwaige Diskriminierung prüfen will, wobei dieses Grundrecht selbstverständlich als Abwehrrecht des Bürgers gegen hoheitliches Handeln vorliegend nicht unmittelbar anwendbar ist. Daher verbietet sich die direkte Anwendung.
Eine Diskriminierung ist zunächst einmal eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Das im Grundgesetz und in anderen Gesetzen verankerte Diskriminierungsverbot verbietet Willkür. Demnach müssen gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Allerdings dürfen gleiche Sachverhalte ungleich und ungleiche Sachverhalte gleich behandelt werden, wenn und sofern ein sachlicher Grund vorliegt (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich… .Bemerke, es heißt nicht: Alle Menschen sind gleich… , was viele immer wieder vorbringen, was aber völliger Unsinn wäre, denn selbstverständlich sind alle Menschen verschieden). Es bleibt also festzustellen, was denn die vergleichbaren Sachverhalte sind.
1. Vergleich zwischen Seitenbetreibern generell
Adblock Plus wendet sich an Seitenbetreiber, die Inhalte für ihre Besucher anbieten. Es handelt sich folglich um einen Vergleich gleicher Sachverhalte. Adblock Plus blockt nun bestimmte Inhalte bei den einen, bei den anderen wiederum nicht. Festzuhalten bleibt, dass die Browsererweiterung wesentlich gleiche Sachverhalte ungleich behandelt.
Diese Ungleichbehandlung wäre aber dann gerechtfertigt, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorläge. Adblock Plus will verhindern, dass Nutzer von Webseiten mit Werbeanzeigen belästigt werden. Die Erweiterung blockt hier eben nicht generell alle Inhalte einer Website, sondern filtert ganz gezielt bestimmte Werbeanzeigen heraus, die die Aufmerksamkeit der Nutzer auf sich ziehen sollen. Dabei kann es dem Nutzer aus dessen Sicht völlig egal sein, ob der Betreiber hierdurch seinen Netzauftritt finanzieren oder ganz generell Einnahmen generieren möchte. Der Nutzer wird vom Seitenbetreiber genötigt, die Werbung zur Kenntnis zu nehmen, es sei denn, er verzichtet auf den Aufruf der Seite. Hier gibt der Blocker dem Nutzer ein wirksames Mittel zur Hand, dieser Zudringlichkeit zu entgehen, so wie Letzterer etwa die Sendungen privater TV-Sender aufnimmt, um Werbeblöcke auszublenden. Dabei bleibt es dem User selbst überlassen, die Erweiterung überhaupt einzusetzen, oder nicht, auch wenn sie standardmäßig zunächst aktiviert ist.
Zwischenergebnis: Debian behandelt über Adblock Plus Seitenbetreiber ungleich. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt. Eine Diskriminierung liegt demnach nicht vor.
2. Vergleich zwischen Werbung schaltenden Seitenbetreibern
Zu denken wäre nun noch an eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte, namentlich diejenigen Seitenbetreiber mit Werbeanzeigen, die es geschafft haben, in die Ausnahmeliste aufgenommen zu werden und deren Werbung freigeschaltet wird und jene Seitenbetreiber mit Werbeanzeigen, die außen vor bleiben. Hierfür hat der Entwickler von Adblock Plus eine nicht finale Liste von Kriterien aufgestellt, bei deren Erfüllung bestimmte Werbeanzeigen als akzeptabel eingestuft und freigeschaltet werden. Eine willkürliche Bevorzugung bestimmter Anbieter nach unsachgerechten Kriterien ist dieser Liste nicht zu entnehmen. Danach werden Seitenbetreiber, die Werbeanzeigen schalten, im Ergebnis ungleich behandelt. Zu unterschiedlichen Ergebnissen (Zulassung/Nichtzulassung) gelangt der Entwickler über sachgerechte Kriterien.
Zwischenergebnis: Debian behandelt über Adblock Plus werbetreibende Seitenbetreiber ungleich. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch ebenfalls gerechtfertigt. Eine Diskriminierung liegt demnach auch hier nicht vor.
Anm: Anderer Auffassung könnte man allenfalls sein, wenn bestimmte strategische Partner, die Adblock Plus bzw. die dahinter stehende Eyeo GmbH finanziell unterstützen, die Aufnahme in die Whitelist geschafft hätten, ohne die von Adblock Plus aufgestellten Kriterien zu erfüllen. Allerdings dies auch nur dann, wenn diese Möglichkeit des Einkaufens anderen Werbetreibenden nicht zur Verfügung stünde, was hier mangels Vorliegen weiterer Informationen offen zu bleiben hat.
Ergebnis: Debian diskriminiert Webseitenbetreiber über Adblock Plus insgesamt nicht.
Ob die Anwendung von Adblock Plus hingegen moralisch vertretbar erscheint oder nicht, wird jeder Nutzer selbst zu entscheiden haben. Ebenso wird jeder Nutzer zu entscheiden haben, ob er damit Geschäftsmodelle untergräbt. Ich setze die Erweiterung bedenkenlos ein.
5 Personen gefällt dieser Beitrag.
Letzte Kommentare